Kod: 06800637
Normal-Herstellkosten: Herstellungskosten sind effektive 1st-Kosten. Nonnal Herstellkosten sind als Wertanslitze nur dann zulassig, wenn die Abweichungen zu den Ist-Herstellkosten ennittelt und die Nonnal-Herstellkosten durch eine ... więcej
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Normal-Herstellkosten: Herstellungskosten sind effektive 1st-Kosten. Nonnal Herstellkosten sind als Wertanslitze nur dann zulassig, wenn die Abweichungen zu den Ist-Herstellkosten ennittelt und die Nonnal-Herstellkosten durch eine Verrechnung dieser Kostenabweichungen entsprechend korrigiert werden. Kalkulatorische Kosten:. Kalkulatorische Kosten konnen Zusatz- oder Andersko sten sein. Zusatzkosten, wie der kalkulatorische Unternehmerlohn oder die kalkulatori sche Eigenkapitalverzinsung, sind kein Zweckaufwand im Sinne der Finanz buchhaltung. Sie stellen Werteverzehre dar, die fiir die Ermittlung des nach Handelsrecht zu berechnenden Unternehmenserfolges unerheblich sind. Nach Auffassung des Gesetzgebers wird das oben erwiihnte Bereitstellen der unter nehmerischen Arbeitskraft und des unternehmerischen Eigenkapitals durch den nach Handelsrecht ermittelten Gewinn abgegolten. Die in der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung festgestellten Herstellkosten sind somit urn die in diesen enthaltenen Zusatzkosten zu bereinigen. Anderskosten, wie kalkulatorische Abschreibung und kalkulatorische Fremd kapitalverzinsung, sind durch den entsprechenden Zweckaufwand der Finanz buchhaltung zu ersetzen. So tritt an die Stelle der kalkulatorischen Abschrei bung eines Anlagegutes nunmehr die bilanzielle Abschreibung. Verwaltungskosten: Zu unterscheiden ist zwischen Betriebsverwaltungskosten und allgemeinen Verwaltungskosten. 1m Regelfall werden bei betriebsinterner Bewertung Lagerzugange an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (bzw. selbsterstellter Vonnaterialien) lediglich an teilig mit Betriebsverwaltungskosten belastet Allgemeine Verwaltungskosten, wie z. B. Gehlilter der Geschliftsleitung oder Kosten des Verwaltungsgebaudes, rechnet man lediglich den in der jeweiligen Periode verauBerten Leistungseinhei ten zu. Abweichend von dieser betriebsintemen Vorgehensweise laBt es das Handelsrecht zu, daB den Eigenen Leistungen auch angemessene Teile der allgemeinen Ver waltungskosten zugeordnet werden.
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