Kod: 02162807
1m Dezember vergangenen Jahres hat der Nationalrat neuerlich verlangt, das osterreichische Eherecht an das deutsche anzugleichen. Die beiliegende Arbeit solI einen Weg zeigen, auf welchem diese An gleichung erfolgen kann. Es hande ... więcej
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1m Dezember vergangenen Jahres hat der Nationalrat neuerlich verlangt, das osterreichische Eherecht an das deutsche anzugleichen. Die beiliegende Arbeit solI einen Weg zeigen, auf welchem diese An gleichung erfolgen kann. Es handelt sich hierbei um einen Gesetzes entwurf, welcher in Form einer Novelle die geltenden Bestimmungen tiber das Eherecht (Allgemeines biirgerliches Gesetzbuch, erster Teil, zweites Hauptsttick) abandert und sie inhaltlich in den wesentlichen Punkten an die Bestimmungen des deutschen biirgerlichen Gesetzbuches iiber die "biirgerliche Ehe" (Deutsches biirgerliches Gesetzbuch, viertes Buch, erster Abschnitt) angleicht. Wien, im Juli 1930. Harry H. Alma Inhaltsverzeiebnis I. Einleitung Einleitung . . . . . . . . 1 II. Entwurl zu einem Gesetz, betreffend die Abiinderung der Bestimmungen fiber das Eherecht Enter Teil: Die Abltnderungen des bilrgerHchen Gesetzbuches 1. Abschnitt: Ehehindernisse und Anfechtungsgriinde (Art. 1 bis 10) 17 2. Abschnitt: Eheschlie. Bung (Art. 11 bis 15) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3. Abschnitt: Dispensation (Art. 16 bis 19) . . . . . . . . . . . . . 21 4. Abschnitt: Konvalidation einer ungiiltigen Ehe (Art. 20). . . . . . 22 5. Abschnitt: Ungiiltigkeitserklii. rung (Art. 21 bis 22) . . . 22 6. Abschnitt: Ehetrennung und Scheidung (Art. 23 bis 34). . . . . . . . . 23 7. Abschnitt: Unterhaltspflicht (Art. 35) . . . . . . . . . . . . . .
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