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In der verfassungsrechtlichen Literatur ist mehrfach die Behauptung aufgestellt worden, dass zwischen den im Aktenstück Nr. 391 veröffentlichten Protokollen und den zugrundeliegenden Originalprotokollen des Beratungsverlaufes des ... więcej
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In der verfassungsrechtlichen Literatur ist mehrfach die Behauptung aufgestellt worden, dass zwischen den im Aktenstück Nr. 391 veröffentlichten Protokollen und den zugrundeliegenden Originalprotokollen des Beratungsverlaufes des Verfassungsausschusses der Nationalversammlung von Weimar Unterschiede vorliegen. Erstmalig ist diese Ansicht von Karl Schumacher geäußert worden, der anlässlich der Arbeit zu seiner Dissertation über die Redaktionskommission des Verfassungsausschusses ein sogenanntes «Verzeichnis der Abweichungen» erstellt hat. Dieses Verzeichnis wird bis heute im Juristischen Seminar der Kieler Universität verwahrt. Eine Überprüfung der Behauptung unter Beiziehung des Kieler Verzeichnisses wird in der vorliegenden Arbeit vorgenommen. Im Ergebnis erfolgt die Feststellung, dass ein «Verzeichnis der Abweichungen» nicht existiert. Dagegen bestätigt sich die Beobachtung von inhaltlichen Schwächen im Aktenstück Nr. 391, welches auch nicht immer genau mit dem Originalprotokoll übereinstimmt.
Kategoria Książki po niemiecku Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Recht Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
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