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Unter der Parole "Rechtspflege - Sache des ganzen Volkes" galt der Aufbau von gesellschaftlichen Gerichten in der DDR als ein wesentlicher Schritt zur Überwindung der "Volksfremdheit des bürgerlichen Rechts" und zur Errichtung einer sozialistischen Gerichtsbarkeit, die den "Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität" zur "gemeinsamen Sache der sozialistischen Gesellschaft ihres Staates und aller Bürger" machte. Mitte der 80er Jahre waren 280.000 Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder von gesellschaftlichen Gerichten an dieser Aufgabe beteiligt. In der westdeutschen Strafrechtsreformdiskussion der 60er und 70er Jahre galten die Gesellschaftsgerichte der DDR als ein durchaus beachtenswertes Modell des Umgangs mit sogenannter Bagatellkriminalität. Es wurde aber auch warnend auf die politische Lenkung, auf ihre ideologische Einbindung und ihre Instrumentalisierung durch den sozialistischen Staat hingewiesen. Mit seinen Studien zur Ideologie und Praxis der gesellschaftlichen Gerichte ermöglicht der Verfasser eine differenzierte Einschätzung.
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