Code: 15593975
Nichtdeutsche Angeklagte haben in Gerichtsverfahren die gleichen prozessualen Grundrechte und den gleichen gerichtlichen Schutz wie jeder Deutsche. Diese vom Bundesverfassungsgericht 1975 aufgestellten Prinzipien haben vor der Grü ... more
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Nichtdeutsche Angeklagte haben in Gerichtsverfahren die gleichen prozessualen Grundrechte und den gleichen gerichtlichen Schutz wie jeder Deutsche. Diese vom Bundesverfassungsgericht 1975 aufgestellten Prinzipien haben vor der Gründung der Bundesrepublik nicht immer Geltung besessen, wie die Arbeit von Th. Kopp zeigt. Schwerpunkte des Werks bilden das Strafrecht des Kaiserreichs und das zeitgleich in den deutschen Schutzgebieten angewendete Kolonialstrafrecht, das in den okkupierten Gebieten während der beiden Weltkriege geltende Besatzungsstrafrecht sowie das Ausländerstrafrecht in der Zeit des Nationalsozialismus. Das Kapitel über die Zeit nach 1945 berücksichtigt u.a. das Strafrecht gegen alliierte Besatzungssoldaten oder Diplomaten und befaßt sich auch mit Vorschlägen, Ausländer als Schöffen an der Rechtssprechung zu beteiligen. Vorzugsweise anhand von Primärquellen werden die geltenden Bestimmungen an der Realität des Strafverfahrens gemessen und Unterschiede in der Behandlung deutscher und nichtdeutscher Angeklagter deutlich gemacht; der Verfasser geht dabei auch der Frage nach, ob wiederkehrende Phänomene Kontinuitäten in der geschichtlichen Entwicklung belegen oder sich Abweichungen beim Schutz ausländischer Angeklagter als Brüche erweisen.
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