Code: 01613433
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Spätmittelalter ... more
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, einseitig bedruckt, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Spätmittelalterliche Laiengerichtsbarkeit, 35 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Das Ingelheimer Gericht, das in einem der drei Hauporte Nieder-Ingelheim, Ober-Ingelheim oder Groß-Winternheim tagte, hatte insgesamt drei Funktionen: Es war zwar zum einen als erstinstanzliches Gericht für Klagen gegen Personen des Ingelheimer Reiches sowie als Gericht der belegenen Sache für alle zum Ingelheimer Grund gehörigen Grundstücke zuständig, es war Strafgericht für den ganzen Grund und zudem auch Oberhof. Daneben gab es in den Hauptorten wie auch in den übrigen Orten des Grundes zusätzlich noch Ortsgerichte. In der vorliegenden Seminararbeit sollen allerdings die im Umfang sehr viel zahlreicheren erstinstanzlichen Haderbücher ausgespart bleiben und der Fokus auf die Tätigkeit als Oberhof gelegt werden. Zunächst soll hierzu, nach einem Blick auf die Quellenlage und die Entstehung des Gerichts, die Gerichtsverfassung näher beleuchtet und dann in einem zweiten Teil das Verfahrensrecht dargelegt werden. Ziel ist dabei, die Funktionsweise eines mittelalterlichen Laiengerichts und die Besonderheiten der spätmittelalterlichen Laiengerichtsbarkeit darzustellen. Zur besseren Übersichtlichkeit wurden hierzu in den Quellenzitaten Hervorhebungen vorgenommen, die das Original nicht kennt.
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