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Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Organisierten Kriminalität ist zur Zeit zentraler Gegenstand der Gesetzgebung. Bisher stand dabei die Bestrafung des Geldwäschetäters nach § 261 StGB im Vordergrund. Die neuere Fortentwicklung ... more
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Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Organisierten Kriminalität ist zur Zeit zentraler Gegenstand der Gesetzgebung. Bisher stand dabei die Bestrafung des Geldwäschetäters nach § 261 StGB im Vordergrund. Die neuere Fortentwicklung der Gesetzgebung hat verstärkt das Ziel, wirksame Instrumentarien zur Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens zu schaffen. Grundlage ist ein einfacher, aber schwer umzusetzender Grundsatz: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Im Mittelpunkt der Darstellung steht die Entwicklung des Geldwäschetatbestandes (§ 261 StGB), des Geldwäschegesetzes und der Verdachtsvermögenseinziehung (§ 111 b StPO). Einen breiten Raum nimmt dabei die Untersuchung des bis heute ungeklärten Wirkungsgehaltes der Unschuldsvermutung ein. Der Autor kommt u.a. zu dem Ergebnis, daß der Vortatenkatalog des § 261 StGB zu streichen und jede rechtswidrige Tat zu erfassen ist. Die Verdachtsvermögenseinziehung (§ 111 b StPO) sollte das entscheidende Instrumentarium zur Bekämpfung der Geldwäsche und damit der Organisierten Kriminalität werden. Die diskutierte Verlagerung der Geldwäschebekämpfung in das Steuer- oder Polizeirecht wäre eine Kapitulation des Strafrechts vor der Organisierten Kriminalität.
Book category Knihy po nemecky Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Recht Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
63.05 €
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